Vereinssatzung

Satzungsgemäßer Zweck

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Zweck des Vereins ist der Erhalt des weithin sichtbaren, ortsprägenden Wahrzeichens Waldkirchen, der Pfarrkirche St. Petrus und Paulus, den Außenanlagen und dem angrenzenden räumlichen Umfeld inklusive und der Ölbergkapelle.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    • Finanzielle Unterstützung von Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten an den Gebäuden samt Inneneinrichtungen und der Verschönerung des gesamten äußeren Umfelds
    • Sammeln von Spenden und Zuschüssen zur Erreichung der Vereinsziele
    • Unterstützung der Organisation und der Durchführung von Veranstaltungen im Schwerpunkt mit den Themenbereichen Glauben, Kultur, Musik, Kunst, Natur und Bildung, inklusive Vereinnahmung eventuell erzielter finanzieller Erträge
    • Werbung für diese Maßnahmen
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.  
Gründungsprotokoll 17.04.2023.pdf 1.451 KB
Gründungssatzung vom 17.04.2023.pdf 3.946 KB
Satzung Förderverein_zum_Erhalt_des_Wahrzeichens_von_Waldkirchen_17.04.2023.pdf 138 KB

Der Verein ist mit Registernummer VR201073 im Register des Amtsgerichts Passau eingetragen.