Vereinssatzung
Satzungsgemäßer Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist der Erhalt des weithin sichtbaren, ortsprägenden Wahrzeichens Waldkirchen, der Pfarrkirche St. Petrus und Paulus, den Außenanlagen und dem angrenzenden räumlichen Umfeld inklusive und der Ölbergkapelle.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Finanzielle Unterstützung von Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten an den Gebäuden samt Inneneinrichtungen und der Verschönerung des gesamten äußeren Umfelds
- Sammeln von Spenden und Zuschüssen zur Erreichung der Vereinsziele
- Unterstützung der Organisation und der Durchführung von Veranstaltungen im Schwerpunkt mit den Themenbereichen Glauben, Kultur, Musik, Kunst, Natur und Bildung, inklusive Vereinnahmung eventuell erzielter finanzieller Erträge
- Werbung für diese Maßnahmen
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.
Gründungsprotokoll 17.04.2023.pdf | 1.451 KB | |
Gründungssatzung vom 17.04.2023.pdf | 3.946 KB | |
Satzung Förderverein_zum_Erhalt_des_Wahrzeichens_von_Waldkirchen_17.04.2023.pdf | 138 KB |
Der Verein ist mit Registernummer VR201073 im Register des Amtsgerichts Passau eingetragen.